Die Lutherische Bekenntnisgemeinschaft tritt seit der Barmer Theologischen Erklärung 1934 dafür ein, dass Kirche Kirche bleibt.

Sie versteht den Missionsauftrag Jesu als die eigentliche Aufgabe der Kirche vor allen anderen.

Sie widerspricht Verfälschungen des Evangeliums und Missachtungen unseres Bekenntnisstandes.

Sie widersteht Irrlehren und Anbiederungen an den Zeitgeist.

Sie sucht das Gespräch über aktuelle Fragen in Gesellschaft und Naturwissenschaft.

Sie begreift die Geschichte unserer Kirche als Gottes Weg mit uns in Gericht und Gnade.

Sie nimmt dankbar die Erfahrungen der Schwestern und Brüder im Kirchenkampf und die Erkenntnisse im Bund der Evangelischen Kirchen auf.

Sie setzt sich dafür ein, dass der kirchliche Dienst sich ausrichte allein an der Heiligen Schrift, wie sie in den Bekenntnisschriften der Reformation ausgelegt wird.

Sie sieht den Gottesdienst als wesentliche Mitte des Lebens der Christen.

Sie sieht jedes Glied am Leibe Christi unter dem Missionsauftrag unseres Herrn stehen.

Sie hält die geschwisterliche Leitung der Bekennenden Kirche für die angemessene Struktur im Leibe Christi, in dem der Herr selbst das Haupt ist.

Sie warnt vor permanenter innerkirchlicher Selbstbeschäftigung.

Lutherische Bekenntnisgemeinschaft verbindet Gemeindeglieder, Kirchenälteste, Synodale, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich über ihren Arbeitsbereich und ihre Ortsgemeinde hinaus für unsere Landeskirche verantwortlich wissen, weil uns im Priestertum aller Gläubigen die Grundgestalt reformatorischer Kirche aufgegeben ist;

bezieht Frauen und Männer gleichermaßen in die Verantwortung ein;

trifft sich im Frühjahr und im Herbst zur theologischen Arbeit an Grundfragen von Kirche und Gesellschaft heute, informiert in Rundbriefen und nimmt zu aktuellen Fragen Stellung;

arbeitet mit  der Arbeitsgemeinschaft Evangelium und Kirche in Württemberg zusammen;

finanziert ihre Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden;

sieht in der Stärkung lutherischer Kirchen in Osteuropa eine Chance, empfangene Hilfe dankbar weiterzugeben.